Sehr verehrter Gast, die nachfolgenden allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das
Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns. Bitte
beachten Sie, dass Sie diese AGB mit Ihrer Buchung
anerkennen.
§1 Abschluss des Vertrages
a.
Der Vertrag gilt als verbindlich
abgeschlossen, wenn die Ferienwohnung
bestellt und zugesagt oder kurzfristig
bereitgestellt wird.
b.
Die Buchung im Voraus kann mündlich
oder schriftlich (auch per Email) erfolgen.
Als vereinbart gilt, was auf der
Reservierungsbestätigung festgehalten
wurde. Diese wird, sofern zeitlich möglich,
in schriftlicher Form (vorzugsweise per
Email) dem Gast zugesandt.
c.
Der buchende Gast haftet als Auftraggeber
für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag
gesamtschuldnerisch.
§2 Leistungen, Preise und Bezahlung
a.
Der Vermieter verpflichtet sich, die vom
Gast gebuchte Ferienwohnung
bereitzuhalten und die vereinbarte
Leistung zu erbringen. Die
Nichtbereitstellung der gebuchten
Ferienwohnung begründet eine
Schadensersatzpflicht gegenüber dem
Vermieter.
b.
Die vereinbarten Preise schließen alle
verbrauchsabhängigen Nebenkosten
sowie die Endreinigungskosten ein.
c.
Mit Abschluss des Vertrages kann eine
Vorauszahlung in Höhe von 50% des
vereinbarten Preises verlangt werden. Die
Aufforderung erfolgt ggf. auf der
Reservierungsbestätigung. Erfolgt die
Gutschrift auf dem Konto des Vermieters
nicht innerhalb von 14 Tagen nach
Versand der Reservierungsbestätigung, ist
der Vermieter berechtigt vom Vertrag
zurückzutreten (siehe §5 a.).
d.
Sofern zwischen den Vertragspartnern
keine anders lautende schriftliche
Vereinbarung getroffen wurde, erfolgt die
Zahlung des Restbetrags (bei kurzfristiger
Anmietung des Gesamtbetrags) in bar, bei
Anreise.
e.
Sofern eine Vereinbarung über Bezahlung
gegen Rechnung getroffen wurde, hat der
buchende Gast die Rechnung spätestens
8 Tage vom Rechnungsdatum an zu
begleichen.
§3 An- und Abreise
a.
Die Schlüssel werden nur ausgehändigt,
wenn die gesamte Miete vorab bezahlt
wurde.
b.
Sofern zwischen den Vertragspartnern
keine anders lautende schriftliche
Vereinbarung getroffen wurde, steht die
Ferienwohnung dem Gast am vereinbarten
Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung.
Die Ferienwohnung muss bis spätestens
19:00 Uhr, oder nach Absprache bezogen
werden.
c.
Die Belegung der Wohnung kann nur
durch die angemeldeten Personen
erfolgen. Bei Ankunft wird ggf. um Vorlage
des Personalausweises gebeten.
d.
Am vereinbarten Abreisetag muss die
Rückgabe der Ferienwohnung bis
spätestens 11:00 Uhr erfolgen. Für die
zusätzliche Nutzung der Ferienwohnung bis 18.00
Uhr wird zusätzlich der halbe, nach 18:00 Uhr der
volle Preis eines Folgetages, abhängig von der
Anzahl der gebuchten Personen, fällig.
e.
Die Schlüssel sind vor der Abreise persönlich beim
Vermieter abzugeben.
§4 Rücktritt des Gastes
(Abbestellung/Stornierung)
a.
Jeglicher Rücktritt muss in schriftlicher Form erfolgen.
b.
Bei einem Rücktritt des Gastes vor Vertragsbeginn
werden folgende Stornierungsgebühren dem Gast in
Rechnung gestellt:
20% des vereinbarten Preises nach
verbindlicher Buchung
bis 4 Wochen vor Vertragsbeginn 100% des
vereinbarten Preises
c.
Als Berechnungsgrundlage des Zeitraums gilt der
Tag, an dem der Rücktritt beim Vermieter
eingegangen ist. Zur Vermeidung von
Stornogebühren empfiehlt sich der Abschluss einer
Reiserücktrittsversicherung.
d.
Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten,
die nicht in Anspruch genommene Wohnung
anderweitig zu vermieten, um Ausfälle zu vermeiden.
e.
Bei vorzeitiger Abreise erfolgt keine Rückerstattung
an den Mieter
§5 Rücktritt des Vermieters
a.
Wird eine vereinbarte Vorauszahlung nicht innerhalb
der in §2 c. genannten Frist geleistet, so ist der
Vermieter zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
b.
Ferner ist der Vermieter berechtigt, aus sachlichen
gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich
zurückzutreten, beispielsweise falls:
höhere Gewalt oder vom Vermieter nicht zu
vertretende Umstände die Erfüllung des
Vertrages unmöglich machen.
Zimmer unter irreführender oder falscher
Angaben wesentlicher Tatsachen, z.B. in der
Person des Kunden oder Zwecks, gebucht
werden.
c.
Der Vermieter hat den Gast von der Ausübung des
Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen,
sollten sich oben genannte Tatsachen anbahnen.
d.
Bei berechtigtem Rücktritt des Vermieters entsteht
kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz. Eine
ggf. geleistete Vorauszahlung wird dem buchenden
Gast unverzinst erstattet.
§6 Haftung
a.
Der Vermieter haftet für die ordnungsgemäße
Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.
b.
Weißt die gemietete Ferienwohnung einen Mangel
auf, der über eine bloße Unannehmlichkeit
hinausgeht, hat der Gast dem Vermieter oder dessen
Beauftragten den Mangel unverzüglich anzuzeigen.
Bei Kenntnis wird der Vermieter daraufhin bemüht
sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet,
das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu
beheben und einen möglichen Schaden gering zu
halten.
c.
Für eingebrachte Sachen haftet der Vermieter nicht.
d.
Der Kunde ist verpflichtet, einen von ihm
verursachten Schaden bei Kenntnisnahme
unverzüglich dem Vermieter oder dessen
Beauftragten zu melden und diesen so gering wie
möglich zu halten.
e.
Für einen durch eigenes Verschulden entstandenen
Schaden haftet der Kunde zu 100%.
f.
Eltern sind dazu verpflichtet, Ihrer Sorgfaltspflicht
gegenüber Ihren Kindern nachzugehen, ansonsten
besteht keinerlei Haftungsanspruch an den Vermieter.
§7 Schlussbestimmungen
a.
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der
Reservierungsbestätigung oder dieser
Geschäftsbedingungen müssen schriftlich erfolgen.
Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den
Gast sind unwirksam.
b.
Im kaufmännischen Verkehr sind Erfüllungsort,
Zahlungsort und Gerichtsstand der Sitz des
Vermieters. Sofern ein Vertragspartner die
Voraussetzungen des § 38 Abs., 1 ZPO erfüllt und
keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt
als Gerichtsstand der Sitz des Vermieters.
c.
Es gilt deutsches Recht.
d.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen durch Gesetzesänderungen
unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird
dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
nicht berührt.
e.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir als
Vermieter die Wohnung zum Zwecke wichtiger
Arbeiten z.B. Pflanzenpflege auch während Ihrer
Abwesenheit betreten können.